aktuell befinden wir uns mit der Corona-Pandemie in einer absoluten Ausnahmesituation. Seit dem 17. März 2020 sind die Sportanlagen in Dortmund und damit auch unsere beiden Fußballplätze geschlossen. Dies schmerzt uns alle bis tief in die Seele, weil wir definitiv alle unseren geliebten Fußballsport und natürlich den sozialen Kontakt mit den anderen Vereinsmitgliedern sowie Bekannten und Freunden vermissen. Wir wollen alle so schnell wie möglich auf den Platz.
Dem gegenüber steht die Bedrohung durch das Corona-Virus, welche wir nicht ausblenden dürfen, auch wenn die aktuellen Neuinfektionszahlen und natürlich das schöne Wetter ein Gefühl der Sicherheit erzeugen. Die Gesamtzahlen der Pandemie zeigen den Ernst der Gefahrenlage! Weltweit haben wir zum 07. Mai 2020 3,85 Millionen nachgewiesene Erkrankungen, bei 1,28 Millionen Genesungen und unglaublich traurigen 270.000 Todesfällen. Beschränkt auf Deutschland kommen wir auf 169.000 nachgewiesene Erkrankungen bei 136.000 Genesungen und immerhin auch schon 7.392 Tote. Dass die Dunkelziffer bei diesen Zahlen wohl noch wesentlich höher sein dürfte, wird von unseren Wissenschaftlern bestätigt und dürfte auch jedem klar sein.
Bei allen in nächster Zeit anstehenden Entscheidungen muss der Vorstand unseres Vereins eine verantwortungsvolle Abwägung zwischen unseren sicherlich allen gemeinsamen Wünschen und der Gefahrenlage treffen. Dabei kann und wird der Verein nur Entscheidungen treffen, die auf eine größtmögliche Risikominimierung und den Schutz der Gesundheit und des Lebens von Euch und Euren Familien abstellen. Selbst bei vorsichtigen Entscheidungen kann der Verein für Eure Sicherheit keine abschließende Gewähr geben. Ein langsames und vorsichtiges Herauffahren des Vereinslebens birgt trotzdem Gefahren in sich, so dass jedes Mitglied für sich abschließend entscheiden muss, ob es dieses Risiko auf sich nehmen will. Volljährige handeln daher auf eigene Gefahr. Eltern tragen die abschließende Verantwortung für ihre Kinder.
Im welchem rechtlichen Kontext steht unser Verein? ( Stand 08. Mai 2020 ). Die Landesregierung NRW hat ab dem 07. Mai 2020 im Breiten- und Freizeitsport Sport auf öffentlichen und privaten Freiluftsportanlagen unter strengen Auflagen, wie 1,5 Meter Abstand zwischen den Sportlern, ohne Körperkontakt und ohne Nutzung von Umkleide- und Waschräumen zugelassen.
Ab dem 30. Mai 2020 soll dann sogar wieder Körperkontakt zulässig sein, genau so, wie sportliche Wettbewerbe im Kinder- und Jugendsport sowie im Amateursport.
Wichtig! Die Landesregierung erlässt Gesetze und Verordnungen, die durch die Kommunen als örtlich zuständige Gesundheits- und Ordnungsbehörden auf dem Verwaltungsrechtsweg in Form von städtischen Satzungen bzw. Allgemeinverfügungen umgesetzt werden!
Für Dortmund heißt das, dass die städtischen Sportanlagen durch die zuständigen Sport- und Freizeitbetriebe noch nicht wieder geöffnet sind! Die Stadt wird nach uns heute zugegangen Informationen erst ein Sicherheitskonzept entwerfen und dann die Sportanlagen öffnen, wobei das Risiko den Vereinen auferlegt werden wird, weil die Stadt insoweit sicher zu recht die Auffassung vertritt, dass sie nicht alle Sportanlagen gleichzeitig im Auge behalten kann. Bevor wir also in welcher Form auch immer den Sportbetrieb langsam und mit größter Vorsicht wieder hoch fahren werden, muss die Stadt einerseits die Anlagen grundsätzlich frei geben und wir müssen die Möglichkeit haben, die Sicherheitsvorgaben der Stadt zu prüfen und ggfs. umzusetzen und auch zu entscheiden, in welchem Umfang uns dies überhaupt konkret und realistischer Weise möglich ist. Sorgfältiges und überlegtes Handeln geht also auch im Sport vor sicherlich einfacherem Aktionismus!
„Eure Gesundheit und die Gesundheit Eurer Familien sind uns die wichtigsten Güter“!
Wir halten Euch zeitnah auf dem Laufenden!
Euer Vorstand von Mengede 08/20